Praxis & Medizin
Neue Quarantänepflicht in RLP
Die Landesregierung hat die geltenden Regeln zur Absonderung von Covid-19-Infizierten und -verdachtsfällen verlängert. Dabei wurden einige Änderungen beschlossen.
Gleich bleibt weiterhin: In die Absonderung müssen unverzüglich und ohne Aufforderung des Gesundheitsamtes
➡️ positiv getestete Personen,
➡️ Hausstandsangehörige einer positiv getesteten Person,
➡️ Kontaktpersonen der Kategorie I,
➡️ Personen der Kategorie Schul- oder KiTa-Cluster,
➡️ Covid 19-Krankheitsverdächtige und
➡️ Personen, die aus Risikogebieten einreisen.
Mehr Informationen zu den Regeln und Ausnahmen der Quarantänepflicht unter: https://corona.rlp.de/de/themen/einreise-aus-risikogebieten-quarantaeneregeln-und-mehr/