Informationen zum Datenschutz sowie zur Datenverarbeitung in unserer Praxis

An dieser Stelle möchten wir Sie über die Datenverarbeitung in unserer Praxis informieren und unserer datenschutz-rechtlichen Informationsverpflichtung aus der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und dem neuen BDSG nachkommen. 

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Grundlage oder Ihrer Einwilligung.

Die Rechtsgrundlagen bei der Datenverar-beitung Ihrer Gesundheitsdaten (besondere Kategorien personenbezogener Daten) finden Sie auf unserer Homepage unter „www.hausarzt-otterberg.de/Informationspflichten.html“ und in unserem separaten Infoblatt „Rechtsgrundlagen und Aufbewahrungsfristen bei der Datenverarbeitung in der Arztpraxis“ in unserem Wartezimmer.

Sofern für die Datenverarbeitung Ihr Einverständnis erforderlich ist, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder einschränken. 

Sie haben das Recht, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen, Auskunft zu Ihren verarbeiteten Daten zu erhalten sowie auf deren Berichtigung oder Löschung auf Einschränkung der Verarbeitung sowie auf deren Übertragung.

Datenaufnahme

Bei jedem Kontakt wird Ihre Versichertenkarte in unser elektronisches Praxis-Verwaltungs-System (PVS) eingelesen. Dabei werden folgende Daten erhoben: 

• Name, Adresse, Kostenträger und Versicherungsnummer 

Im weiteren Kontakt erheben wir bei Ihnen Befunde und Diagnosen, verordnen Therapien und füllen für Sie durch die KV Rheinland-Pfalz vorgegebenen Musterformulare (Rezepte, AU, Pflegedienstverordnungen u.ä.) aus. Dies alles muss überprüfbar patientenbezogen in unserem PVS gespeichert werden. Eine nachträgliche Bearbeitung und Änderung Ihrer Daten wird durch das PVS nachvollziehbar dokumentiert

Schriftliche (Fremd-)Befunde werden patienten-bezogen elektronisch nicht veränderbar in unserem PVS eingescannt (Dokumenten-scanner).

Jeder neue Patient erhält beim Erstkontakt in unserer Praxis diesen Flyer, mit dem wir informieren, welche Daten wir erheben, auf welcher Rechtsgrundlage dies erfolgt und an wen wir Ihre Daten weiterleiten. Im Überweisungsfall gehen wir von einer stillschweigenden Einwilligung aus. Bitte beachten Sie, dass unter Umständen auch eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe der Daten bestehen kann.

Was geschieht mit Ihren Daten

Wir benötigen Ihre Daten, um Sie für die KV Rheinland-Pfalz und die Kostenträger nachprüfbar behandeln zu können (Zweck). Alle Verordnungen sind patientengebunden und benötigen Name, Anschrift, Kostenträger und Versicherungsnummer. Haben wir diese Daten nicht, können wir Ihnen z.B. keine Rezepte ausstellen. Die Datenerhebung ist daher für Ihre Behandlung erforderlich. 

Die folgenden Daten werden auf unserem Server passwortgeschützt gespeichert: 

• Akut- (für das aktuelle Quartal) und Dauer-diagnosen (quartalsübergreifend). 

• Befunde, Anamnesen, Therapievorschläge, Ab-rechungsziffern für das jeweilige Quartal. 

• Alle elektronisch erstellten Formulare sowie alle Verordnungen müssen überprüfbar dauerhaft gespeichert werden. 

Zugang hat nur autorisiertes Praxispersonal. Ihre Daten (Befunde, Arztbriefe etc.) werden nach den jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Fristen aufbewahrt (z.B. Arztbriefe für 10 Jahre). Ggf. kann eine längere Aufbewahrung erforderlich sein. Eine Übersicht der Aufbewahrungsfristen finden Sie sowohl auf unserer Homepage unter „www.hausarzt-otterberg.de/Informationspflichten“ als auch in unserem separaten Infoblatt „Rechtsgrundlagen und Aufbewahrungsfristen bei der Datenverarbeitung in der Arztpraxis“ in unserem Wartezimmer.

Wer bekommt Ihre Daten übermittelt

• Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz zur Abrechnung und Prüfung auf Korrektheit. 

• Auf Verlangen müssen der Prüfkommission Ihre Daten mit allen Verordnungen im Rahmen einer Regressprüfung übermittelt werden. 

• Auf Verlangen der Medizinische Dienst der Krankenkassen zur Prüfung der Behandlung. 

• Ihre Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft erhält die für die Abrechnung relevanten Daten. 

• Wenn Sie an einem Disease-Management-Programm teilnehmen oder bestimmte Präventionsmaßnahmen wahrnehmen, werden diese Daten gesondert an die entsprechenden Institutionen und Ihre Krankenkasse übermittelt (Qualitätssicherung). 

• Bei bestimmten Infektionserkrankungen ist eine Meldung an das Gesundheitsamt gesetzlich vorgeschrieben. 

• Laborärzte bzw. Histologen, sofern eine entsprechende Diagnostik für die Behandlung erforderlich ist. 

• Zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der Arztpraxis kann die Inanspruchnahme anwaltlicher oder gerichtlicher Hilfe erforderlich sein. 

• das Krebsmelderegister bei Krebserkrankungen

• Andere Ärzte, Versicherungen, private Abrechnungsstellen und andere Institutionen erhalten nur mit separater Einwilligung durch Sie die für den jeweiligen Fall notwendigen Daten. 

Ansprechpartner als Datenschutzbeauftragter ist:

HerrDr. Hans Matheis, Fa. DataS 

Schalksbergstr. 2A
66646 Marpingen

Internet: www.datas-dsb.de
Mail: matheis@datas-dsb.de

Sollten Sie Fragen zum Datenschutz haben, hilft Ihnen unser Datenschutzbeauftragter gerne weiter.

Sollten weitergehende Fragen auftreten, haben Sie das Recht, sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz zu wenden.

Kontaktdaten Landesdatenschutzbeauftragter:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz

Telefon: +49 (0) 6131 208-2449
Telefax: +49 (0) 6131 208-2497
Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

Rechtsgrundlagen und Aufbewahrungsfristen bei der Datenverarbeitung in der Arztpraxis

PATIENTENINFORMATION ZUM DATENSCHUTZ

Rechtsgrundlagen und Aufbewahrungsfristen bei der Datenverarbeitung in der Arztpraxis

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet und welche Rechte Sie haben. Diese Pflicht erfüllen wir mit dem Flyer „Informationen zum Datenschutz sowie zur Datenverarbeitung in unserer Arztpraxis“, der für Sie im Wartezimmer ausliegt und in unserem Praxisräumen als Aushang zur Verfügung steht.

Mit den nachfolgenden Informationen stellen wir sowohl die Rechtsgrundlagen zusammen, unter denen die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt als auch die Aufbewahrungsfristen, d.h. wie lange wir Ihre Daten speichern.

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Vorschrift: Art. 9 EU-DSGVO in Verbindung mit § 22 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Inhalt: für Zwecke der Gesundheitsvorsorge, der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, für die medizinische Diagnostik; soweit erforderlich zur Erfüllung von arbeitsrechtlichen / sozialrechtlichen Verpflichtungen; zum Schutz lebenswichtiger Interessen des Betroffenen, wenn dieser außerstande ist zur Abgabe einer Einwilligung; zur Geltendmachung, zur Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Vorschrift: Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)

Inhalt: Abrechnung ärztlicher Leistungen gemäß § 295 (Aufzeichnungs- und Übermittlungspflicht); Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen gemäß §§ 296, 298; für Zwecke der Qualitätssicherung gemäß § 299; Übermittlung von Arzneimittelverordnungsdaten gemäß § 305; 

Vorschrift: Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)

Inhalt: Datenerhebung und –übermittlung durch Ärzte an den Unfallversicherungsträger gemäß
§ 201; Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten gemäß § 202;  Auskunftspflicht von Ärzten gegenüber dem Unfallversicherungsträger gemäß § 203.

Vorschrift: Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Inhalt: Meldepflicht im Falle bestimmter Krankheiten / Krankheitserreger gemäß §§ 6-9.

Vorschrift: Landeskrebsregistergesetz Rheinland-Pfalz (LKRG)

Inhalt: Meldepflicht bei Krebserkrankungen gemäß § 5.

Vorschrift: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)

Inhalt: Übermittlung von Informationen bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 4.

Vorschrift: Verordnung 2120-1-8 über die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder

Inhalt: Mitteilungspflicht bei Früherkennungsuntersuchungen gemäß § 5.

Aufbewahrungsfristen Ihrer Daten

Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist. 

Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Nach anderen Vorschriften können sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben, zum Beispiel 30 Jahre bei Röntgenaufzeichnungen laut § 28 Absatz 3 der Röntgenverordnung.

Einzelne vertragsärztliche Formulare, z.B. Durchschriften von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, fallen nicht unter die zehnjährige Aufbewahrungsfrist. Für Einzelfragen steht Ihnen die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz zur Verfügung

 

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.

 

Ihr Praxisteam