Praxis & Medizin
Hygiene im Wartezimmer
Maskenpflicht gilt auch für das Wartezimmer
In der Verordnung ist im § 1 Absatz 3 Satz 5 geregelt, dass Patientinnen und Patienten "in Wartesituationen gemeinsam mit anderen Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen" haben. Wie das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) gegenüber der KV RLP bestätigt hat, sind damit auch explizit Wartezimmer in ärztlichen Praxen gemeint. Die vorgegebenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen sind auch für Wartesituationen außerhalb der jeweiligen Einrichtung anzuwenden.
Zeitschriften und Spielzeug
Um das Risiko einer Infektion zu vermeiden, mussten wir alle Spielzeuge und Zeitschriften aus dem Wartezimmer entfernen.
Gerne dürfen Sie sich oder Ihren Kindern etwas zu lesen oder spielen mitbringen.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Ihr Praxisteam